Scheidungsfolgenvereinbarung / Trennungsvereinbarung
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Bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden Vereinbarungen wie etwa die Vermögensaufteilung, das Sorgerecht oder Unterhaltszahlungen für die Zeit nach der Scheidung der Ehe vertraglich festgehalten.
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Mit einer Trennungsvereinbarung können Angelegenheiten wie Wohnrecht, Sorgerecht oder Unterhaltszahlungen während der Zeit der Trennung festgelegt werden.
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Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung können Konflikte minimiert oder verhindert werden. Es handelt sich jedoch um weitreichende und rechtsbindende Vereinbarungen. Eine Beratung und Unterstützung durch einen versierten Rechtsbeistand wird empfohlen.
Anwaltliche Hilfe bei Vereinbarungen während der Trennung oder Scheidung
Sie möchten sich trennen oder scheiden lassen und Ihr (Ex-)Partner ist einer einvernehmlichen Lösung zumindest in einigen Bereichen nicht vollständig abgeneigt? Dann sollten Sie sich beraten lassen, um wichtige Regelungen vorab vertraglich festzuhalten.
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Scheidungsfolgenvereinbarung / Trennungsvereinbarung: Erklärung und Unterschiede
Abseits der gesetzlichen Regelungen ist es möglich, unter den Eheleuten privat zu regeln, wie es nun weitergeht. Hinter den beiden sperrigen amtsdeutschen Begriffen verbirgt sich also eine Art Vertrag, durch den die Eheleute eine Vereinbarung treffen, um möglichst viele Regelungen über Fragen der Abwicklung zu treffen und Konflikte zu vermeiden.
Der Unterschied zwischen der Trennungsfolgenvereinbarung und der Scheidungsfolgenvereinbarung ist dabei der Zeitpunkt. Wie es der Name andeutet, betrifft erstere den Zeitraum ab der Trennung bis zur Scheidung. Die Scheidungsfolgenvereinbarung tritt mit der offiziellen bzw. gerichtlich festgestellten Scheidung selbst in Kraft.
Beide Dokumente sind gute Wege, um einige Konfliktherde von Beginn an auszuräumen. Für das Scheidungsverfahren sowie für Geld, Zeit und Nerven kann das von großem Vorteil sein
Trennungsfolgenvereinbarung: Was sich dadurch regeln lässt
Wird ein gemeinsames Leben wieder auseinander geführt, stellen sich existenzielle Fragen. Und das lange vor der formellen Scheidung, wenn allein die Beziehung beendet wird. In der Trennungsfolgenvereinbarung wird also primär all das geregelt, was sofort mit der Trennung wichtig wird:
- Wer zieht aus und wer darf in Wohnung oder Haus bleiben?
- Wer kümmert sich wie oft um Kinder oder Haustier?
- Wer darf welchen Gegenstand aus dem gemeinsamen Hausstand behalten?
Hier lauern die Konflikte sprichwörtlich in jeder Schublade. Konflikte, die im Rahmen einer emotional aufgeladenen Gesamtsituation rasch eskalieren können – selbst bei scheinbar banalen Alltagsgegenständen.
Nicht selten kommt es sogar vor, dass sich die Eheleute zwar trennen, aber (zunächst) gar nicht formal scheiden lassen wollen. Das kann seinerseits viele Gründe haben. Gleichwohl leuchtet es ein, dass auch diese Konstellation zu Folgen führt, die man am besten in einer gerichtsfesten Vereinbarung festhält: der Trennungsfolgenvereinbarung.
Scheidungsfolgenvereinbarung: Diese Inhalte sind möglich
Bei der Scheidungsfolgenvereinbarung geht es um den Zeitraum nach Vollzug der formellen Scheidung vor dem Familiengericht. Diese ist wie eine Art Ehevertrag, der allerdings erst geschlossen wird, wenn das Eheglück verflogen ist.
Letztlich kann die Scheidungsfolgenvereinbarung alles regeln, was zu regeln ist. Sie nimmt im besten Fall alle Konfliktpunkte durch einvernehmliche Einigung hinweg, für die das Familiengericht andernfalls eine Regelung nach den rein gesetzlichen Vorgaben treffen muss. Und das nicht selten nach einem jahrelangen und erbitterten Scheidungskrieg.
Nachfolgend ein paar Beispiele, welche in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden können:
- Vermögensaufteilung / Eigentumsrechte,
- Ehegattenunterhalt / Kindesunterhalt,
- Sorgerecht / Umgangsrecht,
- Versicherungen,
- Altersvorsorge etc.
Was man bei diesen Vereinbarungen beachten sollte
Grundsätzlich können viele der Fragen, die bei Trennung oder Scheidung auftreten, auch mündlich vereinbart werden. Anders als viele Laien glauben, sind die meisten Verträge nicht an die Schriftform gebunden. Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Denn beweisbar sind solche mündlichen Vereinbarungen in den seltensten Fällen. Und dann sind diese auch kaum gerichtlich durchsetzbar, wenn der eine Partner von einer solchen Vereinbarung nichts mehr wissen will.
Zudem sind einige Regelungen bzw. Vereinbarungsinhalte stets formbedürftig. Nach den Vorgaben des Gesetzes ist dann eine notarielle Beurkundung notwendig. Dabei wird die getroffene Vereinbarung schriftlich festgehalten und durch den Notar deren Rechtmäßigkeit urkundlich bestätigt. In einigen Fällen kann dies auch noch vor Gericht erfolgen, wenn die Ehepartner vor dem Familienrichter einen entsprechenden Vergleich treffen (§ 127a BGB).
Wann eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben ist
Trennungs- und Scheidungsfolgen können fundamentale Auswirkungen auf das Leben nach der Ehe haben. Und das bisweilen lebenslänglich. Um emotionale Kurzschlüsse oder Überrumpelungen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber für manche dieser Folgen das Formerfordernis der notariellen Beurkundung vorgesehen. So wird alles in Ruhe besprochen und dokumentiert.
Formbedürftig sind etwa Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich, etwa über Ausnahmen oder Ratenzahlungen. Auch bezüglich des Versorgungsausgleichs besteht Formzwang.
Besonders formell wird es, wenn das Eigentum an Immobilien übertragen werden soll. Hier muss neben der notariellen Beurkundung auch eine Eintragung im Grundbuch vorgenommen werden. Der Notar ist dabei auch dann erforderlich, wenn man vereinbaren will, das Eigentum erst später übertragen zu wollen.
Ebenfalls formbedürftig sind Fragen des Unterhaltes, wenn diese bereits vor dem Eintritt der Scheidung geregelt werden sollen. Auch beim Erbrecht sind Formzwänge zu beachten. Erfolgt zwar eine Trennung, aber keine Scheidung der Ehe, so behalten die Ehepartner ihre gesetzlichen Erbrechte – auch dann, wenn die Trennung weit zurückliegt und beide Ehegatten längst in neuen Beziehungen sind.
Fallstrick Formfehler: Vermeidbare Fehler bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung
Jede noch so harmonisch getroffene Vereinbarung ist für die Katz, wenn sie rechtlich nicht durchsetzbar ist. Wichtig zu beachten: Sind einzelne Regelungsinhalte der Vereinbarung formbedürftig, dann ist die gesamte Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung formpflichtig. Wird das missachtet, ist die Vereinbarung zumeist völlig wertlos und der Streit geht im Zweifel von vorne los.
Es gilt hier der Grundsatz jeder Trennung und Scheidung: Aller Streit kostet extra Zeit und meist viel Geld. Deswegen ist es ratsam, sich zur Aufsetzung einer rechtsgültigen Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung gleich an einen versierten Rechtsanwalt zu wenden. Besteht allgemein ein gutes Verhältnis zwischen den Eheleuten, dann reicht sogar ein Anwalt für die gesamte Scheidung. Und das spart doppelt Geld.