Immobilien bei einer Scheidung – Hilfe von Ihrer Fachanwältin
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Eine genaue Klärung des Immobilieneigentums ist entscheidend. Ob Verkauf, Übertragung oder gemeinsame Nutzung – klare Absprachen minimieren mögliche Konflikte.
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Die finanziellen Konsequenzen der Immobilienregelung sollten umfassend betrachtet werden, einschließlich potenzieller Steuern, Unterhaltszahlungen und langfristiger finanzieller Auswirkungen
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Eine professionelle rechtliche Beratung und Unterstützung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte der Immobilienaufteilung im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen und die Interessen beider Parteien geschützt sind.
Anwaltliche Hilfe beim Erbscheinsverfahren
Kommt es im Rahmen Ihrer Trennung oder Scheidung zum Streit um eine Immobilie? Dann steht viel auf dem Spiel, wenn nicht sogar (fast) alles. Am besten, Sie nehmen hierzu unverzüglich Kontakt zu einem versierten Rechtsbeistand auf.
Haben Sie Fragen? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Formzwänge, Existenz, Emotion: Die Immobilie im Fokus der Scheidung
Geht es um Immobilien, kommt viel zusammen. Rechtlich, bürokratisch und menschlich. Hier sieht auch das Gesetz komplexe Regelungen und strenge Formvorschriften vor. Umso komplizierter wird es, steht eine Immobilie im Fokus eines erbitterten Scheidungskonflikts dar.
Ganz gleich, ob die fragliche Immobilie von den Eheleuten als Wohnung genutzt wurde oder anderen Zwecken diente: Hierzu stellen sich den sich trennenden bzw. scheidenden Eheleuten zahlreiche Fragen. Fragen, deren rechtlichen Folgen oft existenzielle Auswirkungen auf das weitere Leben der Betroffenen haben können und die entsprechend für Laien juristisch nicht zu beantworten sind.
Beim Thema Immobilie bei einer Scheidung sollten Sie deshalb möglichst früh den Rat von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin einholen.
Die Kernfrage: Wem gehört die Immobilie?
Kommt es zum Rechtsstreit, kommt es auch zur Frage, auf welches Recht man seinen Anspruch stützen kann. Das Eigentum ist dabei ein besonders starkes Recht. Denn es gilt absolut, also gegenüber jedermann.
Steht bei einer Trennung oder Scheidung eine Immobilie im Fokus der Streitigkeit, kommt es ganz besonders auf die Frage an, wer eigentlich das Eigentum an dieser Immobilie innehat. In vielen Fällen bewohnen Ehepartner eine Immobilie in dem Glauben, dass sie beide Eigentümer derselben sind. Oft ein großer Irrtum, denn keinesfalls entsteht durch das gemeinsame Bewohnen ein Miteigentum. Auch das Mitfinanzieren beim Erwerb des Wohneigentums hat mit der Frage nach dem Eigentum oft nichts zu tun und auch die Begründung oder die Beendigung einer Ehe spielen für das Eigentum keine Rolle.
Vielmehr ist das eine Frage des Grundbuchs. Dabei kann das Eigentum viele Formen haben:
- Alleineigentum,
- hälftiges Eigentum oder auch
- sehr ungleich verteilte Eigentumsanteile sind denkbar.
Nicht selten sind diese Eigentumsverhältnisse erst umfangreich aufzuklären, bevor dann über das weitere Schicksal der Immobilie zu verfügen ist.
Was geschieht mit der Immobilie nach der Trennung oder Scheidung?
Die Zukunft einer Immobilie nach einer Trennung oder Scheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Handelt es sich um eine gemeinsame Immobilie, gibt es etwa folgende Szenarien:
- Verkauf der Immobilie:
In einigen Fällen entscheiden sich die Ehepartner, die Immobilie zu verkaufen, um den Verkaufserlös aufzuteilen. Dieser Ansatz wird oft gewählt, wenn beide Parteien nicht länger an der gemeinsamen Immobilie interessiert sind oder wenn finanzielle Unabhängigkeit angestrebt wird. - Übertragung des Eigentums:
Eine andere Option besteht darin, dass einer der Ehepartner seinen Anteil am Eigentum auf den anderen überträgt. Dies kann durch einen Verkauf oder durch Vereinbarungen wie den Verzicht auf Ansprüche erfolgen. - Nutzung der Immobilie durch einen Ehepartner:
In manchen Fällen wird einem Ehepartner das alleinige Wohnrecht eingeräumt, während der andere finanzielle Ansprüche oder Ausgleiche erhält. Dies kann vorübergehend sein, bis die Immobilie verkauft wird oder eine andere Regelung in Kraft tritt. - Aufteilung der Nutzung:
In seltenen Fällen entscheiden sich Ehepartner dafür, trotz der Trennung gemeinsame Eigentümer der Immobilie zu bleiben. Das kann aus finanziellen oder praktischen Gründen beschlossen werden.
Lösungen können immer individuell angepasst oder durch Verhandlungen, Mediation oder gerichtliche Entscheidungen erfolgen
Scheidung: Auswirkungen von Immobilien auf den Unterhalt
In der Regel hat einer der Ehepartner nach der Scheidung Ansprüche auf Unterhalt gegen den anderen Ehepartner. So etwa auf Geschiedenenunterhalt oder auch auf Unterhalt der gemeinsamen Kinder. Selbstverständlich spielt dabei auch eine Immobilie eine zentrale Rolle. Denn diese stellt meist einen erheblichen Vermögenswert dar.
Wohnt der unterhaltspflichtige Ehepartner weiter in der eigenen Immobilie, zahlt er sich selbst logischerweise keine Miete. Dieser Umstand wird dann Wohnwertvorteil genannt. Dieser Wohnwertvorteil wird auf das unterhaltsrelevante Einkommen dem Wert der Immobilie entsprechend hinzugerechnet – und die aufgrund des Einkommens berechnete Unterhaltszahlung erhöht. Dieser Wohnwertvorteil ist allerdings in beide Richtungen zu berücksichtigen. Auch wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner weiter in der Immobilie lebt, muss er sich diesen Vorteil anrechnen lassen.
Auch etwaige Belastung hinsichtlich der – oft noch nicht komplett geleisteten – Finanzierung des Hauses wird hier relevant. Ebenso hat der Abschluss des Scheidungsverfahrens Auswirkungen auf die ohnehin komplizierten Berechnungen von Unterhaltsansprüchen und ihrer Bemessungsgrundlagen. Besser ist es also, unverzüglich dann rechtlichen Rat einzuholen, wenn eine Trennung
Ich unterstütze Sie bei allen Fragen zur Immobilienregelung bei einer Scheidung
Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie und prüfe umgehend die komplexe Rechtslage in Bezug zu Ihrer Immobilie. Auf diesem Wege helfe ich Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen und Ihre Ansprüche zu sichern. Ansprüche, die nicht selten im Bereich existenzieller Vermögenswerte liegen und Sie für die Zukunft materiell absichern.
Haben Sie Fragen dazu? Dann freue ich mich auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.