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Die Vorsorgevollmacht – Ihre Absicherung im Notfall

Jeden kann plötzlich und unerwartet die Situation treffen, dass er nicht mehr in der Lage ist, über sich selbst zu entscheiden. Ursachen kann es viele geben, beispielsweise einen Autounfall oder ein Schlaganfall. In dieser Situation müssen zwingend andere Menschen Entscheidungen für Sie treffen. Für eine optimale Vorsorge dient in diesem Bereich eine Vorsorgevollmacht.

Grafik Vorsorgevollmacht Mobil
Grafik Vorsorgevollmacht
Das Wichtigste in der Übersicht:
  • Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, das es einer Person ermöglicht, eine andere Person zu bevollmächtigen, Entscheidungen in ihrem Namen zu treffen, falls sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen Umständen geschäftsunfähig wird.

  • Die Vorsorgevollmacht kann verschiedene Bereiche abdecken, darunter medizinische Entscheidungen, Vermögensangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten und mehr. Der Umfang der Vollmacht wird im Dokument festgelegt.

  • Durch das rechtzeitige Erstellen einer Vorsorgevollmacht kann vermieden werden, dass das Gericht eine rechtliche Betreuung anordnet. Dies ermöglicht es der betroffenen Person, selbst zu bestimmen, wer in ihrem Namen Entscheidungen treffen soll.

Anwaltliche Hilfe bei der Erbengemeinschaft

Sie möchten sich für den Notfall absichern und sinnvoll vorsorgen? Als erfahrene Fachanwältin für Erbrecht stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und unterstütze Sie dabei, für den Notfall bestens vorgesorgt zu haben

Haben Sie Fragen? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

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Die Vorsorgevollmacht – ein nützliches Instrument

Mit der Vorsorgevollmacht erlauben Sie einer Person oder mehreren Personen, rechtsgeschäftliche Handlungen für Sie vorzunehmen. Das kann beispielsweise der Kauf von Gegenständen, die Auftragserteilung an Handwerker oder die Kündigung von Verträgen sein.

Darüber hinaus kann für den Fall der eintretenden Geschäftsunfähigkeit auch ein Betreuer in der Vorsorgevollmacht festgelegt werden. Dieser Betreuer ist allerdings nicht dazu verpflichtet, die Betreuung auch zu übernehmen. Sie sollten diesen Schritt daher zuvor mit der infrage kommenden Person besprechen, dessen Einverständnis dazu einholen und dieses auch in der Vorsorgevollmacht von ihm schriftlich fixieren zu lassen.

Zudem ist es sinnvoll, die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu kombinieren. In der Patientenverfügung können Sie festlegen, ob und welche Behandlungen noch vorgenommen werden sollen, wenn Sie sich nicht mehr äußern können und welche Person im Zweifelsfall darüber entscheiden soll.

Die Vorsorgevollmacht greift erst im Notfall

Allgemeine Vollmachten gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Erklärung und können von dem Bevollmächtigten jederzeit in Anspruch genommen werden. Die Vorsorgevollmacht hingegen tritt erst in Kraft, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbstständig zu regeln, etwa weil er im Koma liegt.

Da eine Kontrolle des Vertreters bei Handlungen zu Vermögensfragen nicht geschieht, sollte hierzu zwingend ein tiefgreifendes Vertrauensverhältnis bestehen

Inhaltliche Gestaltungsfreiheit

Sie können den Inhalt Ihrer Vorsorgevollmacht eigenständig festlegen. So steht es Ihnen frei, die zeitliche Geltungsdauer zu beschränken oder mehrere Personen zu bevollmächtigen. Hierbei können auch verschiedene Personen für unterschiedliche Geschäftshandlungen bevollmächtigt werden. Dies kann beispielsweise derart gestaltet werden, dass A nur für Geschäfte bezüglich der Immobilie 1 bevollmächtigt wird und B nur für Geschäfte bezüglich der Immobilie 2. Auch können bestimmte Geschäfte von der Vorsorgevollmacht ausdrücklich ausgenommen werden.

Ob eine solche Gestaltung jedoch sinnvoll ist und Ihren Interessen entspricht, hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Dabei gilt es auch zu bedenken, dass die Situation mit mehreren Personen schnell unübersichtlich wird sowie schnell Meinungsverschiedenheiten und Kompetenzstreitigkeiten entstehen können.

Die Form der Vorsorgevollmacht

Zwar kann eine Vollmacht auch immer mündlich erteilt werden. Um das Bestehen der Vollmacht im Rechtsverkehr zu beweisen, ist es jedoch wesentlich sinnvoller, die Vollmacht schriftlich zu verfassen. Dies können Sie für die meisten Bereiche auch allein tun. Ich empfehle Ihnen jedoch, sich in einer solch sensiblen Angelegenheit rechtlich beraten zu lassen.

Darüber hinaus kann in einer Vorsorgevollmacht ausdrücklich aufgenommen werden, dass die Vertretung auch für gesundheitliche Belange und für freiheitsentziehende Entscheidungen gelten soll. Um der Vollmacht mehr Gewicht beizumessen und deren Anwendungsbereich und Akzeptanz zu stärken, können Sie die Unterschrift beglaubigen lassen.

In der Rechtsprechung ist nicht abschließend geklärt, ob eine Vorsorgevollmacht in jedem Fall notariell beurkundet werden muss. In der Praxis wird sie von vielen Stellen auch in reiner Schriftform akzeptiert. Es gibt jedoch auch Geschäfte, die nur mit einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht durch den Vertreter vorgenommen werden können. Dies gilt beispielsweise für Erklärungen im Handelsregister, eine Erbausschlagung oder die Aufnahme von Verbraucherdarlehen.

Kosten einer Vorsorgevollmacht

Die Kosten einer Vorsorgevollmacht hängen von ihrem Umfang und ihrem bestehenden Vermögen ab. Wird die Vorsorgevollmacht von Ihnen allein ausgestellt, fallen keine Kosten an. Diese gilt dann allerdings nicht für die Geschäfte, bei denen eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist.

Die Kosten der notariellen Beurkundung in Höhe von einer 1,0 Gebühr sind abhängig vom Gegenstandswert. Dieser bemisst sich nach ihrem Vermögen. Angesetzt wird hierzu die Hälfte Ihres bestehenden Vermögens.

Wird die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung kombiniert, lassen sich Kosten sparen

Ich stehe Ihnen bei allen Fragen zur Vorsorgevollmacht zur Seite

Es ist eine sensible und häufig hochemotionale Entscheidung. Gerade aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht gründlich zu überdenken und sich hierbei professionell rechtlich beraten zu lassen. Ich unterstütze Sie mit Rat und Tat in Ihrem Entscheidungsprozess, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen und Wünsche bestmöglich geschützt und umgesetzt werden.
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