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Der Ehevertrag als rechtssichere Vorsorge

Herzklopfen, Glockengeläut, Blumenkinder. Steht die eigene Hochzeit bevor, dreht sich alles in Kopf und Bauch um den schönsten Tag des Lebens. Gedanken an eine spätere Trennung oder gar Scheidung kommen dabei nicht auf. In der Realität wird allerdings in Deutschland knapp jede dritte Ehe geschieden – mit all dem damit verbundenen Ärger.

Diesem Ärger kann man jedoch vorbeugen: Mit einem Ehevertrag als Vorsorge in guten Tagen!

Grafik Ehevertrag Mobil
Grafik Ehevertrag
Das Wichtigste in der Übersicht:
  • Ein Ehevertrag ermöglicht eine vorausschauende Regelung finanzieller Angelegenheiten, einschließlich Vermögensaufteilung und Unterhaltsverpflichtungen im Falle einer Scheidung.

  • Durch klare Absprachen im Ehevertrag können beide Partner ihre persönlichen und finanziellen Interessen schützen, insbesondere wenn es um bereits vorhandenes Vermögen, Unternehmensbeteiligungen oder Erbschaften geht.
  • Ein gut ausgearbeiteter Ehevertrag kann Konflikte bei einer möglichen Trennung reduzieren, da er im Voraus klare Richtlinien für die Vermögensaufteilung und andere rechtliche Aspekte festlegt.

Anwaltliche Hilfe bei der Gestaltung eines Ehevertrags

Die Scheidungszahlen und meine jahrelange Erfahrung im Familienrecht zeigen: Nichts ist so beständig wie die Veränderung. Und aus noch so flammender Liebe und etwaigen Absprachen wird nicht selten ein offener Rosenkrieg.

Auch wenn Sie bereits einen Ehevertrag unterschreiben haben, der Ihnen nun im Streitfall nicht mehr geheuer ist: Ich berate ebenso in Sachen Anfechtung und Änderung bereits bestehender Eheverträge.

Haben Sie Fragen? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Portrait Nicole Fischer
Ihre Ansprechpartnerin
Nicole Fischer
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Grundlage für klare Verhältnisse: Das lässt sich mit einem Ehevertrag regeln

Der Ehevertrag – gesetzlich geregelt in §§ 1408ff BGB – ist ein Vertrag zwischen den (zukünftigen) Eheleuten. Darin können diese grundsätzlich alles regeln, was in Beziehung zu deren Ehe und bei einer Scheidung andernfalls gesetzlich geregelt werden würde und was häufig zu Streit führt.

Von besonderer Relevanz sind im Rahmen von Eheverträgen die Themen Unterhalt, Vermögens- und Immobilienangelegenheiten sowie der Güterstand, der Versorgungsausgleich oder aber die Frage, welches Recht in Konfliktfällen gelten soll, wenn es sich etwa um eine Ehe zwischen Ehepartnern verschiedener Staatsangehörigkeit handelt.

In Sachen Unterhalt sind viele Fälle denkbar, vom Trennungsunterhalt bis zum Unterhalt für die Kinder oder im Falle von Alter oder Krankheit. Im Wege des Ehevertrages können hier in gewissen Grenzen vorab Regelungen getroffen werden, um nicht erst im Streitfall auf oft konfliktreiche gesetzliche bzw. gerichtliche Festsetzungen angewiesen zu sein.

Gleiches gilt für den Versorgungsausgleich, also die Altersvorsorge jenes Partners, der aufgrund der Ehe womöglich nur teilweise berufstätig war und daher auf Altersversorgung des Ehegatten angewiesen ist.

Gesetzlicher Normalfall in Sachen Güterstand ist in Deutschland die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, die Vermögen beider Eheleute werden nicht vermischt. Geteilt werden muss im Fall der Scheidung – grob gesagt – nur das Vermögen, das während der Ehe hinzu erwirtschaftet wurde. Ein Ehevertrag kann hier aber besondere Regelungen treffen, etwa doch eine Gütergemeinschaft zu begründen oder das Schicksal einzelner Positionen bzw. Vermögenswerte zu bestimmen.

Besonders kritisch wird es, wenn bei Beendigung einer Ehe Immobilien streitgegenständlich sind. Auch hier kann ein Ehevertrag sinnvolle Lösungen festhalten, die man dann nicht erst im Rahmen emotionaler Scheidungskonflikte finden muss.

Ist ein Ehepartner aus dem Ausland oder wird die Ehe auch an einem Wohnsitz im Ausland gelebt, so kann auch das im Scheidungsfall erhebliche Auswirkungen haben. In gewissen Grenzen kann ein Ehevertrag hier vorab klare Verhältnisse schaffen und festlegen, welches Recht im Fall der Fälle anzuwenden ist.

Wann ein Ehevertrag besonders Empfholen wird

Gewiss birgt es zwischenmenschliche Risiken, im Vorlauf einer Vermählung dem Partner gegenüber einen Ehevertrag anzuregen. Allerdings ist es grundsätzlich empfehlenswert, existenzielle Dinge in besseren Tagen rechtssicher für die Zukunft zu regeln. Ein rechtssicherer Ehevertrag kann im Fall einer Trennung viel Kummer und Streit ersparen.

Besonders bei sehr ungleichen Vermögenssituationen oder wenn ein Ehepartner Immobilien mit in die Ehe bringt, kann es sehr vorteilhaft sein, diese mitgebrachten Vermögenspositionen auch für den Fall eines Scheiterns der Ehe zu schützen. Denn dabei wird nicht auf den Grund des Scheiterns oder den Verursacher abgestellt, sondern allein auf den Umstand der Zerrüttung selbst.

Auch dann, wenn das Vermögen eines Ehepartners im engen Zusammenhang mit einem Unternehmen steht, das womöglich auch während er Ehe für erhebliche Zugewinne sorgt, ist es sehr ratsam, vorausschauende Regelungen zu finden. Wird im Zweifel auf gesetzliche Ausgleichsregelungen zurückgegriffen, so kann es durchaus zu einem enormen Vermögenstransfer kommen – der dann nicht nur finanziell Schmerzen bereitet, sondern sich auch auf das Unternehmen und dessen Liquidität bzw. wirtschaftliche Lage dramatisch auswirken kann. 

Flexibilität und Rechtssicherheit – nicht nur vor der Ehe

Wichtig zu wissen: Ein Ehevertrag kann auch noch in der Ehe geschlossen werden. Das ist dann besonders empfehlenswert, wenn sich die oben beschriebenen erheblichen Vermögensunterschiede womöglich erst nach Eheschließung abzeichnen.

Durch eine kompetente Rechtsberatung lassen sich auch vor Eheschließung ehevertragliche Regelungen treffen, die auch einer Lageveränderung erst Jahre später durch rechtssichere Flexibilität Rechnung tragen und Sicherheit geben. In guten wie in schlechten Tagen!

Vorsicht Formzwang: Kein Ehevertrag ohne notarielle Beurkundung

Gemäß § 1410 BGB ist der Ehevertrag allerdings formbedürftig. Ohne eine notarielle Beurkundung ist ein solcher Vertrag rechtlich unwirksam. Diese Regelung dient dazu, dass die Ehepartner keine überstürzten Vereinbarungen treffen. Vielmehr soll der Ehevertrag dazu dienen, dass zu Beginn der Ehegemeinschaft vorhandene große Vertrauen zu bekräftigen und im Wege es Ehevertrages klare Verhältnisse zu schaffen, die sich überdies weiter vertrauensbildend und positiv auf die eheliche Gemeinschaft auswirken

Kosten eines Ehevertrags

Die Kosten für einen Notar bemessen sich nach gesetzlich geregelten Grundlagen: namentlich dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Grundlage der Berechnung bei einem Ehevertrag ist das gemeinsame Vermögen der beiden Ehepartner, wobei etwaig offene Verbindlichkeiten herausgerechnet werden.

Im Falle einer anwaltlichen Beratung fallen zwar weitere Kosten an. Die langjährige Erfahrung zeigt jedoch: Wird in guten Tagen einvernehmlich eine Regelung getroffen, ist das dafür eingesetzte Geld eine gute Investition. Tobt ein jahrelanger Rechtsstreit um die Scheidung, wird es nämlich richtig teuer. Für den Geldbeutel und das Nervenkostüm.

Ehevertrag als Vertrauensgrundlage einer Lebensgemeinschaft

Ein im Familienrecht versierter Anwalt hilft Ihnen, einen ordentlichen, gerechten und rechtssicheren Ehevertrag aufzusetzen. Im Rahmen einer kompetenten und auf langjähriger Erfahrung basierenden Rechtsberatung kann Ihre Situation genau analysiert und dafür eine passgenaue Lösung gefunden werden. Das sorgt für eine faire Verständigung zwischen den Ehepartnern, sodass Ihr Ehevertrag die Grundlage für eine auf Vertrauen basierende eheliche Lebensgemeinschaft darstellen kann.

Gerne berate ich Sie ausführlich zu Ihren individuellen Möglichkeiten und gestalte mit Ihnen gemeinsam Ihre rechtssichere Vorsorge durch einen Ehevertrag.

Anwaltliche Hilfe bei der Gestaltung eines Ehevertrags

Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie gern in Sachen Ehevertrag. Gemeinsam prüfen wir Ihre Situation und setzen einen rechtssicheren Ehevertrag auf, der kein Grund zu Misstrauen, sondern Grundlage eines sorgenfreien Starts in das gemeinsame Leben ist.
Portrait Nicole Fischer
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